Was ist IFRS 18 und wer ist davon betroffen?
IFRS 18 zielt darauf ab, die Vergleichbarkeit und Transparenz von Finanzberichten zu verbessern. Durch eine klarere Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die Einführung neuer Offenlegungspflichten sollen Investoren und andere Stakeholder besser in der Lage sein, die finanzielle Leistung von Unternehmen zu beurteilen (Quelle: Deloitte, 2024).
IFRS 18 betrifft die gesamte Finanzorganisation: Während CFOs strategische Entscheidungen zur Steuerung und Kapitalmarktkommunikation treffen müssen, verantworten Buchhalter:innen die operative Umsetzung der neuen GuV-Kategorien und Controller:innen die Offenlegung und Abstimmung von Managementkennzahlen (MPMs). Auch Reporting-Teams, Finanz-, IT- sowie HR-Manager:innen sind gefordert – etwa bei der Besetzung spezialisierter Rollen, der Weiterbildung von Fachkräften und der Anpassung von Prozessen und Systemen.
Unterschied IFRS 18 und IAS 1: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
In der untenstehenden Tabelle finden Sie eine Gegenüberstellung der wichtigsten Unterschiede zwischen IAS 1 und IFRS 18.
Bereich | IAS 1 (alt) | IFRS 18 (neu) |
Struktur der GuV | Flexibel, keine festen Kategorien | Fünf klar definierte Kategorien |
Zwischensummen | Wahlfrei, nicht normiert | „Operatives Ergebnis“ und „Ergebnis vor Finanzierung und Steuern“ verpflichtend |
MPMs (z. B. EBITDA) | Freiwillig, unreguliert | Offenlegungspflicht inkl. Definition und Überleitung |
Aber lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die Änderungen werfen und was Sie genau in der Umsetzung bedeuten:
1. Neue und einheitliche Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung
Es wird eine einheitliche Struktur für die GuV vorgeschrieben. Einnahmen und Ausgaben müssen in fünf Kategorien eingeteilt werden (Quellen: KPMG, 2025; Deloitte, 2024; iiardjournals, 2024):
- Operativ: Diese Kategorie umfasst sämtliche Erträge und Aufwendungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, also aus dem Kerngeschäft des Unternehmens – z. B. Umsatzerlöse, Materialaufwand oder Personalkosten.
- Investiv: Hier werden Erträge und Aufwendungen aus Aktivitäten erfasst, die typischerweise nicht zum Kerngeschäft gehören, wie etwa Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf langfristiger Vermögenswerte oder Beteiligungen.
- Finanzierend: In diese Kategorie fallen Zinserträge, Zinsaufwendungen und andere Positionen, die mit der Finanzierung des Unternehmens in Zusammenhang stehen – z. B. aus der Aufnahme oder Rückzahlung von Kapital.
- Ertragsteuern: Diese Position umfasst sämtliche Steueraufwendungen und -erträge auf das Einkommen des Unternehmens, sowohl laufende als auch latente Steuern.
- Aufgegebene Geschäftsbereiche: Hier werden sämtliche Ergebnisse aus Bereichen ausgewiesen, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung bestimmt oder bereits veräußert gelten.
2. Neue, verpflichtende Zwischensummen
Im Rahmen von IFRS 18 werden standardisierte Kennzahlen eingeführt. Insbesondere zwei neue Zwischensummen sind dann verpflichtend (Quelle: Deloitte, 2025):
- Betriebsergebnis: Zeigt die Ergebnisentwicklung aus dem Kerngeschäft ohne Einflüsse aus Finanzierung, Investitionen oder Steuern. Die Kennzahl macht die operative Leistung verschiedener Unternehmen besser vergleichbar.
- Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern: Erfasst zusätzlich zum operativen Ergebnis auch investive Vorgänge wie z. B. Veräußerungsgewinne, schließt aber Finanzierung und Steuern aus. Die Kennzahl bietet eine umfassendere Sicht auf die operative und investive Unternehmensaktivität vor externen Einflussfaktoren.
Diese Zwischensummen sind verpflichtend auszuweisen – unter IAS 1 waren sie freiwillig oder als Non-GAAP-Maßnahmen erlaubt, aber nicht normiert.
3. Offenlegung von Management Performance Measures (MPMs)
Unternehmen müssen künftig sogenannte MPMs offenlegen. Dabei handelt es sich um von der Unternehmensleitung definierte Leistungskennzahlen, die nicht durch IFRS-Standards definiert sind. Diese Kennzahlen müssen im Anhang erläutert und mit den in der GuV ausgewiesenen Beträgen abgestimmt werden. Sie sind für CFOs und Controller:innen von zentraler Bedeutung, um die Leistung des Unternehmens zu messen und transparent zu berichten. Für HR-Manager:innen kann dies auch Auswirkungen auf die Zuordnung von Personalkosten in der neuen Struktur der GuV haben (Quelle: Deloitte, 2024).
Herausforderungen bei der Umsetzung von IFRS 18
- Unsicherheit bei der korrekten Kategorisierung von Geschäftsvorfällen
Die klare Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu den neuen Kategorien „operativ“, „investierend“ oder „finanzierend“ ist in der Praxis komplex – insbesondere bei konzerninternen Vorgängen oder bei Mischformen wie Beteiligungserträgen. - Fehlende einheitliche Interpretationen und Branchenspezifika
Obwohl IFRS 18 den Rahmen vorgibt, bleibt Interpretationsspielraum – insbesondere bei der Frage, was zum operativen Geschäft gehört. Dies erschwert die Vergleichbarkeit innerhalb von Branchen und birgt ein Risiko für Fehlinterpretationen. - Hoher Aufwand für die Entwicklung und Offenlegung von MPMs
Unternehmen, die bislang freiwillige Kennzahlen wie EBITDA genutzt haben, müssen diese nun strukturiert erklären, abstimmen und regelmäßig aktualisieren – inklusive historischer Vergleichszahlen. Dies ist in der Regel mit erhöhtem Aufwand und Abstimmung verbunden. - Mangelnde Datenqualität und Detailtiefe in bestehenden Systemen
Viele ERP- und Konsolidierungssysteme sind derzeit nicht darauf ausgelegt, Geschäftsvorfälle granular genug zu erfassen, um eine korrekte IFRS-18-konforme Auswertung zu ermöglichen. - Schulungslücken im Accounting-Team
Viele Bilanzierer:innen und Controller:innen haben bislang primär mit IAS 1 gearbeitet und müssen nun das IFRS-18-Vokabular und die Systematik neu verinnerlichen. - Erhöhte Anforderungen an die Kommunikation mit Investoren und Aufsichtsrat
Die neue GuV-Struktur und die Pflicht zur Offenlegung von MPMs erzeugen mehr Diskussionsbedarf mit Stakeholdern. Insbesondere, wenn sich zentrale Kennzahlen im Vergleich zur Vergangenheit verändern.
So bereiten Sie sich auf IFRS 18 vor
Für CFOs und Finanzexpert:innen bedeutet die Umstellung auf IFRS 18 nicht nur die Anpassung der Berichterstattung, sondern auch eine genauere Prüfung der internen Prozesse. IT- und HR-Verantwortliche müssen hingegen sicherstellen, dass ihre Systeme und Mitarbeiter:innen auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind. Mit diesen Schritten gelingt die schrittweise Umstellung auf IFRS 18:
- Gap-Analyse: Bewertung der aktuellen Berichterstattung im Vergleich zu den Anforderungen von IFRS 18.
- Projektteam bilden: Ein interdisziplinäres Team aus Finanz-, IT- und Kommunikationsexperten zusammenstellen.
- Schulungen durchführen: Mitarbeitende gezielt auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
- Systeme anpassen: Notwendige Änderungen in IT- und Reporting-Systemen identifizieren und implementieren.
- Pilotphase einplanen: Testläufe durchführen, um die neuen Prozesse und Systeme zu überprüfen.
Fazit: Jetzt die Weichen stellen für IFRS 18
IFRS 18 markiert einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung. Die verpflichtenden Kategorien und Zwischensummen schaffen mehr Klarheit, aber erfordern auch eine sorgfältige Vorbereitung in Prozessen, Systemen und Teams. Wenn Sie frühzeitig mit der Analyse und Umsetzung beginnen, reduzieren Sie Risiken und schaffen die Basis für eine transparente, zukunftsfähige Berichterstattung. Gerade in Zeiten wachsender Regulatorik ist es entscheidend, mit fachlich versierten Spezialist:innen an der Seite die richtigen Schritte einzuleiten.