Was ist ein All-In Vertrag?
Ein All-In Vertrag ist eine Abmachung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in über eine Gesamtvergütung, die auch eine pauschale Abgeltung für Mehr- bzw. Überstunden beinhaltet. Durch das Gesamtentgelt in All-in-Verträgen sind etwaige Überstunden also bereits inkludiert und somit vergütet.
Angenommen, dein reguläres Monatsgehalt beträgt 3.000 Euro brutto für eine 40-Stunden-Woche. In deinem All-In Vertrag könnte festgelegt sein, dass dieses Gehalt nicht nur deine 40 Stunden pro Woche abdeckt, sondern auch Überstunden bis zu einem bestimmten Limit. Zum Beispiel könnten 10 Stunden zusätzlich abgegolten sein. Das bedeutet, dass du trotzdem die 3.000 Euro erhältst, auch wenn du bis zu 50 Stunden pro Woche arbeitest. Die genaue Anzahl der inkludierten Überstunden kann von Vertrag zu Vertrag variieren.
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Was passiert, wenn ich mehr Überstunden mache, als im All-In Vertrag vereinbart?
Auch bei All-In Verträgen gibt es ein maximales Arbeitspensum. Die Überstunden dürfen also nicht ins Unendliche gehen. Einmal pro Jahr wird überprüft, wie viele Überstunden du über das Jahr verteilt insgesamt geleistet hast (Deckungsprüfung). Geleistete Überstunden, welche nicht im All-In Vertrag beinhaltet sind, müssen ausbezahlt werden. Dabei ist es wichtig, dass du deine Arbeitszeit, trotz einer All-In Vereinbarung, dokumentierst. Dies ist übrigens auch arbeitsrechtlich verpflichtend vorgesehen.
Um zu unserem Beispiel zurückzukommen: Dein All-in Vertrag deckt also 10 Überstunden pro Monat ab. Wenn du jedoch über einen längeren Zeitraum (üblicherweise ein Jahr) über diese 10 Stunden hinausgehst, werden diese als zusätzliche Überstunden betrachtet, die gesondert vergütet werden müssen, entweder durch eine höhere Pauschale oder individuell nach Arbeitsstunden berechnet.
Was passiert, wenn ich keine Überstunden leiste oder weniger als im All-In Vertrag vereinbart?
Wenn du einmal weniger oder keine Überstunden machst, ist das grundsätzlich kein Problem. Dein Gehalt darf deshalb nicht gekürzt werden. Das Gesamtentgelt muss also unabhängig von der tatsächlich geleisteten Anzahl an Überstunden ausbezahlt werden.
Angenommen, du arbeitest in einem bestimmten Monat nur 5 Überstunden. Gemäß deinem Vertrag hättest du für diese zusätzlichen 5 Überstunden bezahlt werden sollen. Da du weniger gearbeitet hast als vereinbart, wird dein Gehalt dennoch nicht gekürzt. Du erhältst weiterhin die Gesamtvergütung, die in deinem All-In Vertrag festgelegt ist, unabhängig davon, ob du die maximalen Überstunden erreicht hast oder nicht.
Erfüllt mein All-In-Vertrage die gesetzlichen Standards?
Transparente Vereinbarungen sind bei einem All-In Vertrag essenziell: Das Entgelt für die reguläre Arbeitszeit und das Ausmaß der Bezahlung für Überstunden muss klar definiert sein. Zusätzlich darf die Überzahlung für die inkludierten Überstunden nicht geringer ausfallen als eine Einzelabrechnung der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit.
Das vereinbarte Gesamtentgelt, darf nicht unter der kollektivvertraglichen Mindestgehaltsgrenze liegen und das gesamte vereinbarte All-In Entgelt muss 14-mal im Jahr ausbezahlt werden (Weihnachts- und Urlaubsgeld).
Wie kann ich einen fairen All-In-Vertrage aushandeln?
Das hohe Gesamtentgelt wirkt häufig nur auf den ersten Blick attraktiv. Grundsätzlich solltest du das angebotene Gehalt des All-In Vertrags immer genau prüfen. Wie hoch ist das Entgelt für die Normalarbeitszeit (ohne Überstunden)? Ist das Angebot immer noch attraktiv? Falls nicht, kann eine erneute Verhandlung mit dem Arbeitgeber sinnvoll sein, um eine gerechtere Entlohnung sicherzustellen.